Günstige Unfallversicherung – Zahlung bei Invalidität
Private Unfallversicherung erbringt Leistungen
Zahlung bei Invalidität
Die private Unfallversicherung bietet Schutz bei dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung als Folge eines Unfalls. Invalidität kann an den unterschiedlichsten Stellen des Körpers in unterschiedlich starker Ausprägung vorkommen; die Leistungen der Unfallversicherung sind entsprechend gestaffelt. Im Fall der Invalidität erhalten Sie die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt und können damit zum Beispiel eine berufliche Umschulung oder die Umgestaltung Ihrer Wohnung oder des Eigenheims für eine behindertengerechte Nutzung finanzieren, um so die Folgen der Invalidität besser bewältigen zu können. Regelmäßig wird im Rahmen der privaten Unfallversicherung auch eine Rente für den Fall der Invalidität vereinbart. Für die exakte Höhe der jeweiligen Einmalsumme oder Rente kommt es auf die Intensität des erlittenen körperlichen Dauerschadens und auf die vertragliche Vereinbarung an.
Krankentagegeld, Genesungsgeld, Todesfallsumme
Für selbständig tätige Personen, die keinen Arbeitgeber und damit auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, jedoch nach einem Unfallereignis krank sind und eine Zeitlang nicht arbeiten können, bietet sich die Vereinbarung eines Krankentagegelds für unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit an. Das Krankentagegeld kann für die Dauer von bis zu einem Jahr nach dem Unfall gezahlt werden. Auch Genesungsgeld kann im Unfallversicherungsvertrag vereinbart werden, welches dann für die erste Zeit nach der Behandlung bis zur Dauer von einhundert Tagen gezahlt werden kann. Kommt es als Folge des Unfalls binnen eines Jahres zum Tod des Versicherten, können die bezugsberechtigten Angehörigen die vertragliche Todesfallsumme von der Unfallversicherung beanspruchen.