Günstige Unfallversicherung – Wer sollte sie haben?
Private Unfallversicherung – wer sollte sie haben?
Der überwiegende Anteil der Unfälle, nämlich über 75 Prozent, ist nicht dem beruflichen sondern dem privaten Bereich zuzuordnen, so dass die gesetzliche Unfallversicherung hierfür keine Leistungen erbringt. Menschen, die keine Berufstätigen sind, zum Beispiel die Hausfrau und der Hausmann, sind ebenfalls während ihrer Tätigkeit im Haushalt nicht vor Unfallfolgen durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies ist auch bei selbständig berufstätigen Personen so, die ja nicht über einen Arbeitgeber bei der Berufsgenossenschaft angemeldet sind. Dies kann man als Selbständiger dann vermeiden, wenn man freiwillig der zuständigen Berufsgenossenschaft beitritt, so dass man dann für die Fahrten von und zur Arbeit und für die Arbeit selbst gesetzlich unfallversichert ist. In der Regel kann man als nicht Berufstätiger auch keine Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen. Hat man als älterer Berufstätiger gesundheitliche Schwierigkeiten, wird man womöglich von der BU-Versicherung abgelehnt. Dann sollte man eine private Unfallversicherung in seinem Policenordner haben, um die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls besser abfangen zu können.
Auch Kinder können versichert werden
Trifft Sie ein Unfall und wollen Sie dann die Leistungen Ihrer privaten Unfallversicherung in Anspruch nehmen, zahlt diese auch dann, wenn daneben noch andere Versicherungen, beispielsweise Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung oder Rentenversicherung zahlen. Sie kommen in den vollständigen Genuss der Leistungen Ihrer privaten Unfallversicherung, ohne dass diese auf Zahlungen anderer Versicherungen angerechnet wird. Auch für Ihre Kinder können Sie bereits ab dem Zeitpunkt der Geburt eine Unfallversicherung abschließen und sie so optimal vor möglichen Unfallfolgen schützen.